Dieser Teil von IEC 62841 gilt für transportable Tischkreissägen mit einem Sägeblattdurchmesser zwischen 105 mm und 315 mm, vorgesehen zum Schneiden von Holz und ähnlichen Materialien, Kunststoffen und Nichteisenmetallen mit Ausnahme von Magnesium, die im Folgenden einfach als Säge oder Elektrowerkzeug bezeichnet werden können.
Dieser Entwurf beinhaltet die auf euopäischer Ebene festgelegten gemeinsamen Abänderungen, welche den Anwendungsbereich ergänzen und den Abschnitt 8, “Aufschriften und Gebrauchsinformationen”. Des Weiteren ist der Anhang ZZ für die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Maschinen Richtlinie aufgeführt.
Diese Norm gilt nicht für transportable Tischkreissägen zum Schneiden von anderen Metallen wie Magnesium, Stahl und Eisen. Die Norm gilt nicht für Tischkreissägen mit einer automatischen Zuführungseinrichtung
Transportable Tischkreissägen werden unteranderem auf Baustellen zum Schneiden von Holz und ähnlichen Materialien wie Kunststoffen verwendet.